WIE GEHEN UNTERNEHMEN IN
DER AKQUISE VON FÖRDERUNGEN VOR?
WIE GEHEN UNTERNEHMEN IN
DER AKQUISE VON FÖRDERUNGEN VOR?
FuE-Förderung für Großunternehmen: Hightech-Strategie oder steuerliche Forschungsförderung?
Deutschland verfolgte am längsten die Strategie der Zuschussförderung. Während im übrigen Europa die steuerliche Förderung und Tax Credits die Förderung dominierten und die Zuschussförderung nur für spezialisierte, hochinnovative Projekte zur Verfügung stand, war die Zuschussförderung in Deutschland bis 2020 die einzige Fördermöglichkeit.
Als 2020 in Deutschland die steuerliche Forschungszulage eingeführt wurde, war diese in vielerlei Hinsicht unattraktiver als die Zuschussförderung. Die Förderquote betrug lediglich 25 % für Personalkosten und 15 % für externe Forschungs- und Entwicklungsaufträge. Bei der Zuschussförderung hingegen betrug die Förderquote in der Regel 40 bis 50 %, zudem konnten auch Sachkosten, Reisekosten etc. geltend gemacht werden.
Eine Besonderheit, die die Zuschussförderung attraktiver machte, war der Gemeinkostenzuschlag. KMU konnten pauschal 100 % Gemeinkosten auf die Personalkosten aufschlagen, bei Großunternehmen im Rahmen der Hightech-Strategie waren bis zu 120 % möglich.
Nun haben zwei fast zeitgleiche Veränderungen die Forschungslandschaft auf den Kopf gestellt. Zum einen wurde im April 2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Für Großunternehmen wurde die maximale Bemessungsgrundlage um 250 Prozent auf 10 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Darüber hinaus sind auch reine Auftragsentwicklungen (z.B. klinische Studien) und anteilige Abschreibungen für Wirtschaftsgüter möglich.
Zum anderen hat die EU die Pauschalierungsregeln für die Förderprogramme überarbeitet. Während bei innovativen F&E-Projekten im Rahmen der Zuschussförderung unbürokratisch Pauschalen für Gemeinkosten angesetzt werden konnten, müssen diese nun nach Projektabschluss einzeln berechnet und nachgewiesen werden.
SYSTEMUNTERSCHIEDE IM VERGLEICH
STEUERLICHE FORSCHUNGSFÖRDERUNG |
ZUSCHUSSFÖRDERUNG (z.B. Hightech-Strategie)
|
---|---|
Antragstellung auch nach Projektbeginn möglich | Antragstellung grundsätzlich vor Projektbeginn |
Themenoffen | i.d.R. Themengebunden |
Förderquote bis zu 35 % als steuerfreie Steuergutschrift | Förderquote für KMU bis zu 60 % (steuerpflichtig) |
Maximale Fördersumme 3,5 Mio. € pro Jahr | Meist keine maximale Fördersummen kommuniziert |
Keine Deckelung der Finanzmittel | Festgelegtes Budget für jede Bekanntmachung |
Kein direkter Kontakt zum Antragsteller | Permanente Betreuung vor, während und nach Projektlaufzeit |
Rechtsanspruch | Kein Rechtsanspruch, Vergabe im Wettbewerb |
Nur steuerpflichtige Unternehmen sind antragsberechtigt | i.d.R. keine Beschränkung des Empfängerkreises |
Auszahlung durch das Finanzamt als steuerfreie Steuergutschrift | Auszahlung durch den Projektträger |
Bewilligungsquote bei ca. 75 %
|
Geschätzte Bewilligungsquote für HTS ca. 25 % |
FÖRDERANSPRÜCHE MIT SYSTEMATISCHEM FÖRDERMITTELMANAGEMENT OPTIMIEREN
Aufgrund der deutlich geringeren Bewilligungsquoten bei der Zuschussförderung sollten die Förderchancen vorab geprüft und auf dieser Basis Entscheidungen über den für das jeweilige Vorhaben geeigneten Förderweg getroffen werden. In der Beratungspraxis beobachten die Steinbeis-Experten jedoch, dass Entscheidungen über die Antragstellung häufig anlassbezogen ohne systematische Prüfung getroffen werden. Sie empfehlen ihren Kunden daher, den Förderprozess zu strukturieren.
Mit einem solchen systematischen Fördermittelmanagement können Unternehmen die Förderfähigkeit aller Entwicklungsvorhaben kontinuierlich prüfen und durch die Strukturierung des Fördermittelprozesses aufwändige Einzelanträge vermeiden. Die neu gewonnene Prozesssicherheit sorgt für effiziente Arbeitsabläufe und hohe Erfolgsquoten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfinden die Beantragung von Fördermitteln nicht mehr als zusätzliche Pflichtaufgabe. Und Fördermittel erhöhen nachweislich die Budgets für die jeweiligen Entwicklungsprojekte und ermöglichen so anspruchsvollere Projektziele!

PROZESS- UND PROJEKTSTEUERUNG ZUR AUSSCHÖPFUNG VON FÖRDERMITTELANSPRÜCHEN
- ANFORDERUNG: Fördermittel (Forschungszulage oder Projektförderung) sollen für begonnene, laufende und zukünftige Projekte beantragt werden.
- PROZESS: Die Definition von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung sorgt für Prozesssicherheit bei den Beteiligten
- BEFÄHIGUNG: Transfer von Erfahrungswissen sowie programmspezifische Schulungen.
PROZESS- UND PROJEKTSTEUERUNG ZUR AUSSCHÖPFUNG VON FÖRDERMITTELANSPRÜCHEN
- ANFORDERUNG: Fördermittel (Forschungszulage oder Projektförderung) sollen für begonnene, laufende und zukünftige Projekte beantragt werden.
- PROZESS: Die Definition von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung sorgt für Prozesssicherheit bei den Beteiligten
- BEFÄHIGUNG: Transfer von Erfahrungswissen sowie programmspezifische Schulungen.

FÖRDERANSPRÜCHE MIT SYSTEMATISCHEM FÖRDERMITTELMANAGEMENT OPTIMIEREN
Aufgrund der deutlich geringeren Bewilligungsquoten bei der Zuschussförderung sollten die Förderchancen vorab geprüft und auf dieser Basis Entscheidungen über den für das jeweilige Vorhaben geeigneten Förderweg getroffen werden. In der Beratungspraxis beobachten die Steinbeis-Experten jedoch, dass Entscheidungen über die Antragstellung häufig anlassbezogen ohne systematische Prüfung getroffen werden. Sie empfehlen ihren Kunden daher, den Förderprozess zu strukturieren.
Mit einem solchen systematischen Fördermittelmanagement können Unternehmen die Förderfähigkeit aller Entwicklungsvorhaben kontinuierlich prüfen und durch die Strukturierung des Fördermittelprozesses aufwändige Einzelanträge vermeiden. Die neu gewonnene Prozesssicherheit sorgt für effiziente Arbeitsabläufe und hohe Erfolgsquoten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfinden die Beantragung von Fördermitteln nicht mehr als zusätzliche Pflichtaufgabe. Und Fördermittel erhöhen nachweislich die Budgets für die jeweiligen Entwicklungsprojekte und ermöglichen so anspruchsvollere Projektziele!
DIE SEMINARE AM INSTITUT FÜR
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ, INNOVATION UND DIGITALISIERUNG:
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ, INNOVATION UND DIGITALISIERUNG:
Verbesserungen der steuerlichen Forschungszulage für große Unternehmen und Konzerne
- WER? Unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige – egal ob Einzelunternehmer, oder Kapitalgesellschaft, unabhängig von Größe oder Branche.
- WAS? Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung
- WANN? Förderung auch rückwirkend ab dem 2. Januar 2020 möglich
- WIE? Arbeitslöhne, Auftragsforschung und abnutzbare Wirtschaftsgüter, Erhöhung der Bemessungsgrundlage von 4 auf 10 Mio. € jährlich
MEGATREND STEUERLICHE FORSCHUNGSFÖRDERUNG LÖST TRADITIONELLE ZUSCHUSSFÖRDERUNG AB
Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes ist das Pendel weiter in Richtung steuerliche Forschungsförderung ausgeschlagen. Mit den am 28. März 2024 in Kraft getretenen Regelungen hat die Bundesregierung die steuerliche Forschungsförderung deutlich verbessert, um den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland international wettbewerbsfähiger zu machen. Hier die wichtigsten Verbesserungen und Neuerungen:
- Die maximale Bemessungsgrundlage wird um 250 Prozent auf 10 Millionen Euro pro Jahr erhöht.
- Entwicklungsaufträge gelten künftig mit 70 Prozent des Entgelts als förderfähig.
- Neu: Anteilige Wertminderungen von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern werden berücksichtigt.
- Neu: Eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen um die festgesetzte Forschungszulage – höchstens jedoch auf 0 Euro – ist auf Antrag möglich.
Allerdings gelingt es vielen Unternehmen – auch Konzernen – bisher kaum, die bisherige maximale Bemessungsgrundlage von vier Millionen Euro auszuschöpfen. „Oft nutzen Unternehmen staatliche Förderungen wenig systematisch oder nur bei konkreten Anlässen“, berichtet Helmut Haimerl, der Unternehmen bei der Realisierung ihrer Förderansprüche unterstützt. Um die verbesserten Förderbedingungen auch tatsächlich auszuschöpfen, empfiehlt er ein Umdenken – weg von der anlassbezogenen Antragstellung hin zur Verankerung des Förderprozesses im Unternehmen.
Verbesserungen der steuerlichen Forschungszulage für große Unternehmen und Konzerne
- WER? Unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige – egal ob Einzelunternehmer, oder Kapitalgesellschaft, unabhängig von Größe oder Branche.
- WAS? Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung
- WANN? Förderung auch rückwirkend ab dem 2. Januar 2020 möglich
- WIE? Arbeitslöhne, Auftragsforschung und abnutzbare Wirtschaftsgüter, Erhöhung der Bemessungsgrundlage von 4 auf 10 Mio. € jährlich
Megatrend steuerliche Forschungsförderung löst traditionelle Zuschussförderung ab
Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes ist das Pendel weiter in Richtung steuerliche Forschungsförderung ausgeschlagen. Mit den am 28. März 2024 in Kraft getretenen Regelungen hat die Bundesregierung die steuerliche Forschungsförderung deutlich verbessert, um den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland international wettbewerbsfähiger zu machen. Hier die wichtigsten Verbesserungen und Neuerungen:
- Die maximale Bemessungsgrundlage wird um 250 Prozent auf 10 Millionen Euro pro Jahr erhöht.
- Entwicklungsaufträge gelten künftig mit 70 Prozent des Entgelts als förderfähig.
- Neu: Anteilige Wertminderungen von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern werden berücksichtigt.
- Neu: Eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen um die festgesetzte Forschungszulage – höchstens jedoch auf 0 Euro – ist auf Antrag möglich.
Allerdings gelingt es vielen Unternehmen – auch Konzernen – bisher kaum, die bisherige maximale Bemessungsgrundlage von vier Millionen Euro auszuschöpfen. „Oft nutzen Unternehmen staatliche Förderungen wenig systematisch oder nur bei konkreten Anlässen“, berichtet Helmut Haimerl, der Unternehmen bei der Realisierung ihrer Förderansprüche unterstützt. Um die verbesserten Förderbedingungen auch tatsächlich auszuschöpfen, empfiehlt er ein Umdenken – weg von der anlassbezogenen Antragstellung hin zur Verankerung des Förderprozesses im Unternehmen.
SYSTEM STATT EINZELANTRAG: WIE UNTERNEHMEN FÖRDERMITTEL EFFIZIENT NUTZEN
Förderungen strategisch statt spontan nutzen
Viele Unternehmen setzen Fördermittel nur gezielt bei konkreten Anlässen ein. Doch diese anlassbezogene Herangehensweise erschwert es, langfristig alle möglichen Förderansprüche auszuschöpfen. Besonders die steuerliche Forschungszulage bietet Vorteile: Sie ist themenoffen und stellt geringere Anforderungen an Innovationshöhe und Antragstellung. Dennoch fehlt in vielen Betrieben ein systematischer Ansatz, um regelmäßig Fördermöglichkeiten zu prüfen und optimal zu nutzen.
Wo liegen die Herausforderungen?
Oft sind Innovationsprojekte über verschiedene Abteilungen oder Standorte verteilt, ohne klare Zuständigkeiten. Fördermöglichkeiten werden nicht systematisch identifiziert, und die komplexe Antragstellung wird als zusätzliche Belastung empfunden. Zudem fehlt oft das Know-how für eine strategische Förderplanung. Ohne ein strukturiertes Fördermittelmanagement bleiben Potenziale ungenutzt.
SYSTEM STATT EINZELANTRAG: WIE UNTERNEHMEN FÖRDERMITTEL EFFIZIENT NUTZEN
Förderungen strategisch statt spontan nutzen
Viele Unternehmen setzen Fördermittel nur gezielt bei konkreten Anlässen ein. Doch diese anlassbezogene Herangehensweise erschwert es, langfristig alle möglichen Förderansprüche auszuschöpfen. Besonders die steuerliche Forschungszulage bietet Vorteile: Sie ist themenoffen und stellt geringere Anforderungen an Innovationshöhe und Antragstellung. Dennoch fehlt in vielen Betrieben ein systematischer Ansatz, um regelmäßig Fördermöglichkeiten zu prüfen und optimal zu nutzen.
Wo liegen die Herausforderungen?
Oft sind Innovationsprojekte über verschiedene Abteilungen oder Standorte verteilt, ohne klare Zuständigkeiten. Fördermöglichkeiten werden nicht systematisch identifiziert, und die komplexe Antragstellung wird als zusätzliche Belastung empfunden. Zudem fehlt oft das Know-how für eine strategische Förderplanung. Ohne ein strukturiertes Fördermittelmanagement bleiben Potenziale ungenutzt.
KOMPETENZEN AUFBAUEN ODER EXTERNE UNTERSTÜTZUNG NUTZEN
Ein strukturiertes Fördermittelmanagement ermöglicht es Unternehmen, alle förderfähigen Innovationsprojekte frühzeitig zu identifizieren und gezielt Anträge zu stellen. Doch oft fehlen intern die personellen Ressourcen oder das notwendige Fachwissen, um diesen Prozess effizient zu steuern. Hier kann externe Unterstützung sinnvoll sein.
Das Steinbeis-Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung begleitet Unternehmen bei der Entwicklung einer nachhaltigen Förderstrategie. In vielen Fällen zeigt sich bereits in den ersten Gesprächen, dass weit mehr Projekte als ursprünglich angenommen förderfähig sind. Dann gilt es, in kurzer Zeit zahlreiche Innovationsvorhaben zu analysieren, deren Förderfähigkeit zu bewerten und die Antragstellung vorzubereiten.
Ein bewährter Ansatz ist die Kombination aus Beratung, Schulung und organisatorischen Maßnahmen. So werden Unternehmen befähigt, Förderanträge effizient und mit hoher Erfolgschance zu stellen. Ist eine kontinuierliche interne Bearbeitung nicht möglich, kann das Fördermittelmanagement auch teilweise oder vollständig an externe Experten ausgelagert werden – während zentrale Projektinformationen weiterhin im Unternehmen verbleiben.
FAZIT: Mehr Effizienz, Mehr Erfolg. Ein systematischer Förderansatz reduziert nicht nur den bürokratischen Aufwand, sondern schafft auch Planungssicherheit. Anstatt zeitaufwendige Einzelanträge zu stellen, profitieren Unternehmen von strukturierten Prozessen, die die Förderfähigkeit aller Entwicklungsvorhaben laufend überprüfen. Dadurch steigt nicht nur die Erfolgsquote bei Anträgen, sondern auch das Bewusstsein der Mitarbeitenden für den strategischen Nutzen von Fördermitteln. Wer Förderprozesse intelligent organisiert, kann größere Budgets für innovative Projekte nutzen und anspruchsvollere Entwicklungsziele realisieren. So wird die Beantragung von Fördermitteln nicht mehr als lästige Pflichtaufgabe wahrgenommen, sondern als wertvolles Instrument zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft.
KOMPETENZEN AUFBAUEN ODER EXTERNE UNTERSTÜTZUNG NUTZEN
Ein strukturiertes Fördermittelmanagement ermöglicht es Unternehmen, alle förderfähigen Innovationsprojekte frühzeitig zu identifizieren und gezielt Anträge zu stellen. Doch oft fehlen intern die personellen Ressourcen oder das notwendige Fachwissen, um diesen Prozess effizient zu steuern. Hier kann externe Unterstützung sinnvoll sein.
Das Steinbeis-Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung begleitet Unternehmen bei der Entwicklung einer nachhaltigen Förderstrategie. In vielen Fällen zeigt sich bereits in den ersten Gesprächen, dass weit mehr Projekte als ursprünglich angenommen förderfähig sind. Dann gilt es, in kurzer Zeit zahlreiche Innovationsvorhaben zu analysieren, deren Förderfähigkeit zu bewerten und die Antragstellung vorzubereiten.
Ein bewährter Ansatz ist die Kombination aus Beratung, Schulung und organisatorischen Maßnahmen. So werden Unternehmen befähigt, Förderanträge effizient und mit hoher Erfolgschance zu stellen. Ist eine kontinuierliche interne Bearbeitung nicht möglich, kann das Fördermittelmanagement auch teilweise oder vollständig an externe Experten ausgelagert werden – während zentrale Projektinformationen weiterhin im Unternehmen verbleiben.
FAZIT: Mehr Effizienz, Mehr Erfolg. Ein systematischer Förderansatz reduziert nicht nur den bürokratischen Aufwand, sondern schafft auch Planungssicherheit. Anstatt zeitaufwendige Einzelanträge zu stellen, profitieren Unternehmen von strukturierten Prozessen, die die Förderfähigkeit aller Entwicklungsvorhaben laufend überprüfen. Dadurch steigt nicht nur die Erfolgsquote bei Anträgen, sondern auch das Bewusstsein der Mitarbeitenden für den strategischen Nutzen von Fördermitteln. Wer Förderprozesse intelligent organisiert, kann größere Budgets für innovative Projekte nutzen und anspruchsvollere Entwicklungsziele realisieren. So wird die Beantragung von Fördermitteln nicht mehr als lästige Pflichtaufgabe wahrgenommen, sondern als wertvolles Instrument zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft.
IN SECHS SCHRITTEN ZUM FÖRDERMITTELMANAGEMENT
- VERANTWORTLICHKEITEN: Entwicklungen finden dezentral in den Konzernstrukturen statt. Wer ist auf Konzernebene inhaltlich und finanziell für das Thema verantwortlich? Wer übernimmt das operative Projektmanagement?
- IDENTIFIKATION UND SELEKTION: Es gibt eine Vielzahl von förderungswürdigen und nicht förderungswürdigen Projekten. Gibt es einen einheitlichen Rahmen für die Identifikation erfolgversprechender Projekte? Nach welchen Kriterien soll die Förderwürdigkeit beurteilt werden?
- ANTRAGSTELLUNG: Erarbeitung von inhaltlich und formal bewilligungsfähigen Anträgen. Haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits Erfahrung mit der Beantragung von Fördermitteln? Sind standardisierte Instrumente vorhanden? Ist sichergestellt, dass die Projektbeschreibungen ein einheitlich hohes Niveau erreichen?
- PROZESS: Fördermittel sollen sowohl für begonnene als auch für laufende und zukünftige Projekte beantragt werden. Ist das Thema Fördermittel ein fester Bestandteil des Innovationsprozesses? Sind die Abläufe zwischen der Unternehmensgruppe, den inhaltlich Verantwortlichen und gegebenenfalls dem externen Berater geklärt?
- BEFÄHIGUNG: Für die Mitarbeitenden ist die Zuarbeit für die Antragstellung eine lästige Pflichtaufgabe. Welche Kompetenzen benötigen sie (sowohl in der Projektleitung als auch in den Fachabteilungen)? Haben sie einen qualifizierten Ansprechpartner?
- CONTROLLING: Bewilligte Fördermittel stellen neue Anforderungen an das Controlling. Ist die Erfüllung der Dokumentationspflichten gewährleistet? Wie werden die Datenschutzauflagen erfüllt?
IN SECHS SCHRITTEN ZUM FÖRDERMITTELMANAGEMENT
- VERANTWORTLICHKEITEN: Entwicklungen finden dezentral in den Konzernstrukturen statt. Wer ist auf Konzernebene inhaltlich und finanziell für das Thema verantwortlich? Wer übernimmt das operative Projektmanagement?
- IDENTIFIKATION UND SELEKTION: Es gibt eine Vielzahl von förderungswürdigen und nicht förderungswürdigen Projekten. Gibt es einen einheitlichen Rahmen für die Identifikation erfolgversprechender Projekte? Nach welchen Kriterien soll die Förderwürdigkeit beurteilt werden?
- ANTRAGSTELLUNG: Erarbeitung von inhaltlich und formal bewilligungsfähigen Anträgen. Haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits Erfahrung mit der Beantragung von Fördermitteln? Sind standardisierte Instrumente vorhanden? Ist sichergestellt, dass die Projektbeschreibungen ein einheitlich hohes Niveau erreichen?
- PROZESS: Fördermittel sollen sowohl für begonnene als auch für laufende und zukünftige Projekte beantragt werden. Ist das Thema Fördermittel ein fester Bestandteil des Innovationsprozesses? Sind die Abläufe zwischen der Unternehmensgruppe, den inhaltlich Verantwortlichen und gegebenenfalls dem externen Berater geklärt?
- BEFÄHIGUNG: Für die Mitarbeitenden ist die Zuarbeit für die Antragstellung eine lästige Pflichtaufgabe. Welche Kompetenzen benötigen sie (sowohl in der Projektleitung als auch in den Fachabteilungen)? Haben sie einen qualifizierten Ansprechpartner?
- CONTROLLING: Bewilligte Fördermittel stellen neue Anforderungen an das Controlling. Ist die Erfüllung der Dokumentationspflichten gewährleistet? Wie werden die Datenschutzauflagen erfüllt?
DIE SEMINARE AM INSTITUT FÜR
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ, INNOVATION UND DIGITALISIERUNG:
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ, INNOVATION UND DIGITALISIERUNG:
Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH
Die Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH (STI) ist führend in der Antragsberatung für Fördermittel im Bereich der Forschung und Entwicklung. Die Schwerpunkte liegen in der Beantragung komplexen Innovationsvorhaben mit bis zu 10 Verbundpartnern. Mit Einführung der steuerlichen Forschungszulage im Jahr 2020 baute die STI dieses neuartige Instrument als weiteres Geschäftsfeld aus. Die STI ist Teil des Steinbeis Verbundes mit Sitz in Stuttgart. Der Steinbeis Verbund erzielt mit über 2000 Mitarbeitenden einen Gruppenumsatz von über 170 Mio. € und gilt als weltweit führend im unternehmerischen Technologietransfer.
Web: steinbeis-beratungszentrum.com
Ansprechpartner: Helmut Haimerl, Geschäftsführer
Email: Helmut.Haimerl@steinbeis.de


Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung
Die Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung ist führend in der Antragsberatung für Fördermittel im Bereich der Forschung und Entwicklung. Die Schwerpunkte liegen in der Beantragung komplexen Innovationsvorhaben mit bis zu 10 Verbundpartnern. Mit Einführung der steuerlichen Forschungszulage im Jahr 2020 baute das Beratungszentrum dieses neuartige Instrument als weiteres Geschäftsfeld aus. Es ist Teil des Steinbeis Verbundes mit Sitz in Stuttgart. Der Steinbeis Verbund erzielt mit über 2000 Mitarbeitenden einen Gruppenumsatz von über 170 Mio. € und gilt als weltweit führend im unternehmerischen Technologietransfer.
Web: steinbeis-beratungszentrum.com
Ansprechpartner: Helmut Haimerl, Geschäftsführer
Email: Helmut.Haimerl@stw.de
DAS INSTITUT FÜR ESG
Der Zertifikatskurs „Certified ESG Expert“ der Steinbeis Augsburg Business School vermittelt in vier Modulen fundiertes Wissen zu Umwelt-, Sozial- und Governance Themen und deren strategischer Implementierung in Unternehmen. Die Weiterbildung richtet sich an ESG- und Nachhaltigkeitsbeauftragte, Führungskräfte, Investoren und weitere Interessierte, die ihre Kompetenzen im Bereich nachhaltiger Unternehmensführung vertiefen möchten. Werden Sie zum ESG-Expert, ESG-Berater, Chief Sustainability Officer oder Mitglied eines Nachhaltigkeitsbeirats. Alle Kurse bieten wir auch als Inhouse-Lösung für Unternehmen an. Mit unserem ESG as a Service begleiten wir Sie von der Planung bis zur Umsetzung nachhaltiger Standards. Unser CSRD-Ready-Programm unterstützt Sie bei der Nachhaltigkeitsberichterstellung und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Engagieren Sie sich im Deutschen Nachhaltigkeitsbeirat oder der ESG Expert Alliance und leisten Sie einen wertvollen Beitrag zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Diskutieren Sie mit führenden Experten auf unserem ESG Forum über innovative Ansätze und Strategien für eine nachhaltige Zukunft. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit Artikeln wie „Onboarding der eigenen Organisation für ESG“ und „Bedeutung und Grundlagen von ESG und Nachhaltigkeit“, die Ihnen praxisnahe Einblicke und Grundlagen vermitteln.
DAS INSTITUT FÜR KI, INNOVATION UND DIGITALISIERUNG
Unser Institut ist auf die Herausforderungen und Chancen der digitalen Transformation spezialisiert. Mit unseren Zertifikatskursen und Beratungsdienstleistungen zu Themen wie Künstlicher Intelligenz, Innovation und Digitalisierung unterstützen wir Sie dabei, zukunftsweisende Kompetenzen aufzubauen und Ihre Expertise nachhaltig zu erweitern. Vertiefen Sie Ihr Wissen in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Innovation und Digitalisierung, um stets am Puls der Zeit zu bleiben. Alle Kurse bieten wir auch als Inhouse-Lösung für Unternehmen an. Unser Leistungsspektrum umfasst die KI-Strategieentwicklung, Implementierung von KI-Lösungen, Datenmanagement und -analyse, KI-Interim-Management, GenAI as a Service, KI-Readiness-Programme sowie Mitarbeiterschulungen zum EU-AI-Act – alles, was Sie benötigen, um Ihr Unternehmen auf die Zukunft vorzubereiten. Bei exklusiven Veranstaltungen wie den Starnberger See Gesprächen, dem ESG-Forum, dem Interim Management Forum oder dem Transformationsevent bei SIAT treffen sich Vordenker und Entscheidungsträger zum Austausch und zur Vernetzung.
DAS INSTITUT FÜR AUFSICHTSRÄTE UND BEIRÄTE
Das Institut für Aufsichtsräte und Beiräte ist bestrebt, das führende Ökosystem für Aufsichtsräte und Beiräte für Sie zu sein. Mit Leidenschaft und Engagement begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg und bieten ein umfassendes Angebot. Lassen Sie sich zum zertifizierten Aufsichtsrat ausbilden und setzen Sie Ihren Themen-Schwerpunkt im Bereich Künstliche Intelligenz, ESG oder Innovation. Unsere Programme sind darauf ausgerichtet, Ihr Fachwissen zu vertiefen und Sie auf die Herausforderungen der modernen Gremienarbeit vorzubereiten. Zusätzlich bieten wir jährliche Updates in für Aufsichtsräte an, damit Sie stets auf dem neuesten Stand bleiben und Ihr Wissen kontinuierlich erweitern können. Dabei bieten wir alle Weiterbildungen auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an, um gezielt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens einzugehen. Mit unserem Board as a Service bieten wir Ihnen eine flexible und bedarfsorientierte Unterstützung, um die Effektivität und Effizienz Ihrer Gremienarbeit nachhaltig zu steigern. Unser Ansatz geht weit über traditionelle Beratungsleistungen hinaus und richtet sich gezielt an die spezifischen Herausforderungen, denen moderne Aufsichts- und Beiratsgremien gegenüberstehen. Wir übernehmen die Vermittlung qualifizierter Kandidat, die sowohl in fachlicher Expertise als auch in persönlicher Eignung ideal zu den Anforderungen Ihres Gremiums passen.
DAS INSTITUT FÜR CHANGE MANAGEMENT
Das Institut für Change Management ist Ihr engagierter Partner für umfassende und praxisorientierte Weiterbildung im Bereich Veränderungsprozesse. Mit Leidenschaft und Expertise begleiten wir Sie dabei, Change Management wirkungsvoll in Ihrem Unternehmen zu verankern. Ob Change Management, Digitalisierung oder Innovation – unsere praxisorientierten Zertifikatskurse Certified Expert of Change Management, Certified Innovation Manager und Expert of Digital Manager bauen Ihre Kompetenzen gezielt aus und bereiten Sie optimal auf die Herausforderungen dieser Themenfelder vor. Alle Weiterbildungen bieten wir auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an, um passgenau auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens einzugehen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung effektiver Prozesse und strategischer Veränderungen in Ihrem Unternehmen. Erstklassiges Change Management as a Service und Board as a Service.