CSRD Umsetzung in deutsches Recht

CSRD Umsetzung in deutsches Recht

Seitenübersicht: Wie läuft die CSRD-Umsetzung

in deutsches Recht ab?

  1. Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und warum ist sie relevant für deutsche Unternehmen?
  2. Wie weit ist die Umsetzung der CSRD in das deutsche Recht fortgeschritten?
  3. Warum hat sich die Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes verzögert?
  4. Welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf Unternehmen in Deutschland?
  5. Wie passen sich Unternehmen an die Unsicherheit der Rechtslage an?
  6. Was sind die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren und welche Fristen müssen Unternehmen beachten?
  7. Welche Chancen und Herausforderungen bringt die CSRD für Unternehmen in Deutschland langfristig mit sich?

Seitenübersicht: Wie läuft die CSRD-Umsetzung

in deutsches Recht ab?

  1. Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und warum ist sie relevant für deutsche Unternehmen?
  2. Wie weit ist die Umsetzung der CSRD in das deutsche Recht fortgeschritten?
  3. Warum hat sich die Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes verzögert?
  4. Welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf Unternehmen in Deutschland?
  5. Wie passen sich Unternehmen an die Unsicherheit der Rechtslage an?
  6. Was sind die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren und welche Fristen müssen Unternehmen beachten?
  7. Welche Chancen und Herausforderungen bringt die CSRD für Unternehmen in Deutschland langfristig mit sich?

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und warum ist sie relevant für deutsche Unternehmen?

Dies bedeutet, dass viele Unternehmen, die bislang keine Nachhaltigkeitsberichte erstellen mussten, nun unter die Berichtspflicht fallen.

Die CSRD sieht vor, dass Unternehmen detaillierte Angaben zu ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, ihren Zielen und deren Umsetzung machen müssen. Dabei werden nicht nur vergangene und aktuelle Nachhaltigkeitsdaten verlangt, sondern auch zukunftsgerichtete Informationen, wie beispielsweise die Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäftsmodell des Unternehmens. All dies macht die CSRD zu einem entscheidenden Instrument, das die Berichterstattung über Nachhaltigkeit in Deutschland und der gesamten EU auf ein neues Niveau hebt.

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und warum ist sie relevant für deutsche Unternehmen?

Dies bedeutet, dass viele Unternehmen, die bislang keine Nachhaltigkeitsberichte erstellen mussten, nun unter die Berichtspflicht fallen.

Die CSRD sieht vor, dass Unternehmen detaillierte Angaben zu ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, ihren Zielen und deren Umsetzung machen müssen. Dabei werden nicht nur vergangene und aktuelle Nachhaltigkeitsdaten verlangt, sondern auch zukunftsgerichtete Informationen, wie beispielsweise die Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäftsmodell des Unternehmens. All dies macht die CSRD zu einem entscheidenden Instrument, das die Berichterstattung über Nachhaltigkeit in Deutschland und der gesamten EU auf ein neues Niveau hebt.

Wie weit ist die Umsetzung der CSRD in das deutsche Recht fortgeschritten?

In Deutschland wird die CSRD durch das „Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD-UG) in nationales Recht überführt. Am 22. März 2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf (RefE) dieses Gesetzes. Der Entwurf sieht umfangreiche Anpassungen des HGB vor, insbesondere in den §§ 289b bis 289e und §§ 315b bis 315c, die die Lageberichterstattung regeln. Diese Anpassungen sind notwendig, um die erweiterten Anforderungen der CSRD, wie die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Konzernlagebericht, rechtskonform abzubilden.

Derzeit ist die Umsetzung jedoch ins Stocken geraten. Obwohl das Ziel ursprünglich darin bestand, das Gesetz bis zum 6. Juli 2024 zu verabschieden, um die Frist zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie einzuhalten, haben sich die Diskussionen in den Fachgremien als umfangreich und zeitaufwendig erwiesen. Ein zentrales Element dieser Verzögerungen ist die notwendige Überarbeitung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) 20. Dieser Standard, der die Konzernlageberichterstattung regelt, muss an die neuen Anforderungen der CSRD angepasst werden. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) arbeitet derzeit intensiv an diesen Anpassungen, die in zwei Phasen erfolgen sollen.

Phase 1:

Diese Phase umfasst die sofortigen Änderungen, die durch die neuen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sind. Hierzu zählt insbesondere die Anpassung des DRS 20 an die neuen Inhalte der Konzernberichterstattung, die durch die CSRD gefordert werden.

Phase 2:

In dieser Phase sollen weitergehende Anpassungen erfolgen, die sich mit der Integration der Grundsätze ordnungsgemäßer Lageberichterstattung (GoL) und den neuen Berichtspflichten befassen. Besonders hervorzuheben ist die Diskussion über die „Konnektivität“ der Berichtsinhalte, also die Integration von Nachhaltigkeitsinformationen in die allgemeine Finanzberichterstattung.

Der aktuelle Diskussionsstand, wie er vom DRSC in einem Briefing Paper vom 5. Juli 2024 veröffentlicht wurde, zeigt, dass wesentliche Fragen zur praktischen Umsetzung der CSRD noch offen sind. Es wird erwartet, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der CSRD in Deutschland erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 abgeschlossen wird. Dies bedeutet, dass die endgültigen nationalen Regelungen möglicherweise erst zum Ende des Jahres vorliegen werden. Unternehmen, die bereits für das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, stehen daher vor der Herausforderung, ihre Berichterstattung unter Unsicherheit vorzubereiten.

Wie weit ist die Umsetzung der CSRD in das deutsche Recht fortgeschritten?

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das deutsche Recht ist ein komplexer Prozess, der sich durch die notwendigen Anpassungen an die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere das Handelsgesetzbuch (HGB), auszeichnet. Die CSRD wurde durch die Richtlinie (EU) 2022/2464 im Rahmen der Überarbeitung der Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) eingeführt und soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union erheblich ausweiten und standardisieren.

In Deutschland wird die CSRD durch das „Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD-UG) in nationales Recht überführt. Am 22. März 2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf (RefE) dieses Gesetzes. Der Entwurf sieht umfangreiche Anpassungen des HGB vor, insbesondere in den §§ 289b bis 289e und §§ 315b bis 315c, die die Lageberichterstattung regeln. Diese Anpassungen sind notwendig, um die erweiterten Anforderungen der CSRD, wie die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Konzernlagebericht, rechtskonform abzubilden.

Derzeit ist die Umsetzung jedoch ins Stocken geraten. Obwohl das Ziel ursprünglich darin bestand, das Gesetz bis zum 6. Juli 2024 zu verabschieden, um die Frist zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie einzuhalten, haben sich die Diskussionen in den Fachgremien als umfangreich und zeitaufwendig erwiesen. Ein zentrales Element dieser Verzögerungen ist die notwendige Überarbeitung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) 20. Dieser Standard, der die Konzernlageberichterstattung regelt, muss an die neuen Anforderungen der CSRD angepasst werden. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) arbeitet derzeit intensiv an diesen Anpassungen, die in zwei Phasen erfolgen sollen.

Phase 1:

Diese Phase umfasst die sofortigen Änderungen, die durch die neuen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sind. Hierzu zählt insbesondere die Anpassung des DRS 20 an die neuen Inhalte der Konzernberichterstattung, die durch die CSRD gefordert werden.

Phase 2:

In dieser Phase sollen weitergehende Anpassungen erfolgen, die sich mit der Integration der Grundsätze ordnungsgemäßer Lageberichterstattung (GoL) und den neuen Berichtspflichten befassen. Besonders hervorzuheben ist die Diskussion über die „Konnektivität“ der Berichtsinhalte, also die Integration von Nachhaltigkeitsinformationen in die allgemeine Finanzberichterstattung.

Der aktuelle Diskussionsstand, wie er vom DRSC in einem Briefing Paper vom 5. Juli 2024 veröffentlicht wurde, zeigt, dass wesentliche Fragen zur praktischen Umsetzung der CSRD noch offen sind. Es wird erwartet, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der CSRD in Deutschland erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 abgeschlossen wird. Dies bedeutet, dass die endgültigen nationalen Regelungen möglicherweise erst zum Ende des Jahres vorliegen werden. Unternehmen, die bereits für das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, stehen daher vor der Herausforderung, ihre Berichterstattung unter Unsicherheit vorzubereiten.

Warum hat sich die Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes verzögert?

Die Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht hat mehrere Gründe, die sowohl auf den umfangreichen inhaltlichen Anpassungen als auch auf den komplexen Gesetzgebungsprozessen basieren.

Die CSRD stellt weitreichende Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die tief in die bestehenden nationalen Gesetze integriert werden müssen. Insbesondere das Handelsgesetzbuch (HGB) muss erheblich angepasst werden, um den neuen Berichtspflichten gerecht zu werden. Die Erweiterung der Berichtspflichten auf nichtfinanzielle Aspekte, wie ökologische, soziale und governance-bezogene Faktoren (ESG), erfordert detaillierte Änderungen in den §§ 289b bis 289e HGB (Einzelabschluss) und §§ 315b bis 315c HGB (Konzernabschluss). Diese Anpassungen müssen sorgfältig ausgearbeitet werden, um sowohl den Anforderungen der EU-Richtlinie als auch den nationalen Besonderheiten gerecht zu werden.

Ein weiterer Grund für die Verzögerung liegt in der Anpassung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) 20, der die Konzernlageberichterstattung regelt. Der DRS 20 muss so überarbeitet werden, dass er die neuen Anforderungen der CSRD widerspiegelt. Diese Anpassung ist jedoch besonders komplex, da die neuen Nachhaltigkeitsberichte als integraler Bestandteil des Konzernlageberichts vorgesehen sind. Die Diskussionen im Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) haben gezeigt, dass es erhebliche Herausforderungen gibt, die Anforderungen der EU-Richtlinie mit den bestehenden nationalen Standards in Einklang zu bringen. Dies betrifft insbesondere die Fragen der „Konnektivität“ und der „Vollständigkeit“, die im Rahmen der neuen Berichtspflichten eine zentrale Rolle spielen.

Der Gesetzgebungsprozess selbst hat ebenfalls zu Verzögerungen geführt. Nachdem das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 22. März 2024 den Referentenentwurf (RefE) des CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht hatte, wurde dieser einer umfangreichen Verbändeanhörung unterzogen. In dieser Phase konnten Interessengruppen wie Wirtschaftsverbände, NGOs und Unternehmen Stellungnahmen abgeben. Diese Anhörungen sind ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Gesetzgebungsprozesses und haben das Ziel, die Auswirkungen der neuen Gesetze umfassend zu prüfen und eventuelle Anpassungen vorzunehmen. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen und der unterschiedlichen Interessenlagen hat sich die Auswertung dieser Rückmeldungen als zeitaufwendig erwiesen, was die Verabschiedung des Gesetzes weiter verzögert hat.

Ein weiterer Faktor, der zur Verzögerung beigetragen hat, ist die noch fehlende endgültige Klarstellung einiger EU-weiten Vorgaben, insbesondere der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die inhaltlichen Anforderungen der CSRD konkretisieren. Die ESRS wurden zwar in einer Delegierten Verordnung 2023/2772 verabschiedet, jedoch sind einige Detailfragen noch nicht abschließend geklärt. Dies betrifft insbesondere die Anwendung der ESRS in Verbindung mit den nationalen Berichtspflichten. Diese Unsicherheiten auf europäischer Ebene haben auch die nationale Umsetzung verzögert, da die deutschen Gesetzgeber abwarten müssen, wie sich diese Vorgaben entwickeln.

Da das endgültige Umsetzungsgesetz vermutlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 verabschiedet wird, bleibt den betroffenen Unternehmen nur wenig Zeit, sich auf die neuen Berichtspflichten vorzubereiten. Unternehmen müssen ihre internen Prozesse und Systeme anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Dies erfordert nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Ressourcen, die bei vielen Unternehmen noch nicht vollständig eingeplant sind.

Warum hat sich die Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes verzögert?

Die CSRD stellt weitreichende Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die tief in die bestehenden nationalen Gesetze integriert werden müssen. Insbesondere das Handelsgesetzbuch (HGB) muss erheblich angepasst werden, um den neuen Berichtspflichten gerecht zu werden. Die Erweiterung der Berichtspflichten auf nichtfinanzielle Aspekte, wie ökologische, soziale und governance-bezogene Faktoren (ESG), erfordert detaillierte Änderungen in den §§ 289b bis 289e HGB (Einzelabschluss) und §§ 315b bis 315c HGB (Konzernabschluss). Diese Anpassungen müssen sorgfältig ausgearbeitet werden, um sowohl den Anforderungen der EU-Richtlinie als auch den nationalen Besonderheiten gerecht zu werden.

Ein weiterer Grund für die Verzögerung liegt in der Anpassung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) 20, der die Konzernlageberichterstattung regelt. Der DRS 20 muss so überarbeitet werden, dass er die neuen Anforderungen der CSRD widerspiegelt. Diese Anpassung ist jedoch besonders komplex, da die neuen Nachhaltigkeitsberichte als integraler Bestandteil des Konzernlageberichts vorgesehen sind. Die Diskussionen im Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) haben gezeigt, dass es erhebliche Herausforderungen gibt, die Anforderungen der EU-Richtlinie mit den bestehenden nationalen Standards in Einklang zu bringen. Dies betrifft insbesondere die Fragen der „Konnektivität“ und der „Vollständigkeit“, die im Rahmen der neuen Berichtspflichten eine zentrale Rolle spielen.

Der Gesetzgebungsprozess selbst hat ebenfalls zu Verzögerungen geführt. Nachdem das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 22. März 2024 den Referentenentwurf (RefE) des CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht hatte, wurde dieser einer umfangreichen Verbändeanhörung unterzogen. In dieser Phase konnten Interessengruppen wie Wirtschaftsverbände, NGOs und Unternehmen Stellungnahmen abgeben. Diese Anhörungen sind ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Gesetzgebungsprozesses und haben das Ziel, die Auswirkungen der neuen Gesetze umfassend zu prüfen und eventuelle Anpassungen vorzunehmen. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen und der unterschiedlichen Interessenlagen hat sich die Auswertung dieser Rückmeldungen als zeitaufwendig erwiesen, was die Verabschiedung des Gesetzes weiter verzögert hat.

Ein weiterer Faktor, der zur Verzögerung beigetragen hat, ist die noch fehlende endgültige Klarstellung einiger EU-weiten Vorgaben, insbesondere der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die inhaltlichen Anforderungen der CSRD konkretisieren. Die ESRS wurden zwar in einer Delegierten Verordnung 2023/2772 verabschiedet, jedoch sind einige Detailfragen noch nicht abschließend geklärt. Dies betrifft insbesondere die Anwendung der ESRS in Verbindung mit den nationalen Berichtspflichten. Diese Unsicherheiten auf europäischer Ebene haben auch die nationale Umsetzung verzögert, da die deutschen Gesetzgeber abwarten müssen, wie sich diese Vorgaben entwickeln.

Da das endgültige Umsetzungsgesetz vermutlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 verabschiedet wird, bleibt den betroffenen Unternehmen nur wenig Zeit, sich auf die neuen Berichtspflichten vorzubereiten. Unternehmen müssen ihre internen Prozesse und Systeme anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Dies erfordert nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Ressourcen, die bei vielen Unternehmen noch nicht vollständig eingeplant sind.

DIE SEMINARE AM INSTITUT FÜR ESG & SUSTAINABILITY:

Organisationen erleben durch veränderte Gesetzgebungen und EU-Taxonomien Vorgaben für eine ESG-konforme Strategie. Im Modul „ESG: Reporting, Wesentlichkeit und Regulatorik“ erfahren Sie in 5 Schritten eine ESG-Strategie zu entwickeln und ESG-Kriterien zu definieren. Erlernen Sie dabei durch Case-Studies wie Sie die ethische und soziale Verantwortung Ihrer Organisationen einzuordnen und gewinnbringen Ihren Kunden mitzuteilen. Durch die Diskussion mit anderen Kursteilnehmenden beherrschen Sie das fördern von nachhaltigen Innovationen und Produkten. Anschließend erhalten Sie ein tieferes Verständnis im Bereich der nachhaltigen Organisation. Welche Nachhaltigkeitsansätze funktionieren? Welche nicht? Reflektieren Sie Ihr Fachwissen anhand von fachbezogener Literatur und unseren Fachexperten.

Im Seminar „Sustainable Entrepreneurship“ eignen Sie sich fundiertes Wissen von führenden Experten im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung an. Lernen Sie, wie Sie Ihre betrieblichen Prozesse, Ihre Unternehmenskultur und Ihr Markenimage durch das Prisma der Nachhaltigkeit betrachten und neu ausrichten können.

Dieses Seminar kombiniert fachliche Expertise mit praktischen Anwendungsbeispielen und fördert den Austausch unter Teilnehmenden aus verschiedenen Branchen. Zusammen diskutieren wir Lösungsansätze für Herausforderungen bei der Implementierung von Nachhaltigkeitsstrategien und wie Sie Ihr Team für gemeinsame Ziele begeistern können.

In unserem Seminar „Integrale Beraterkompetenzen“ lernen Sie die verschiedenen Bestandteile einer erfolgreichen Beratung kennen, lernen worauf es wirklich ankommt und was es zu beachten gilt. Die Vermittlung entscheidender Kenntnisse für die Arbeits- und Geschäftswelt gepaart mit passenden Soft Skills, mit denen Sie aus der Masse hervorstechen, stehen im Vordergrund.

Welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf Unternehmen in Deutschland?

Ein zentraler Aspekt der CSRD ist die Verpflichtung zur Erfassung und Konsolidierung von Nachhaltigkeitsdaten, was besonders bei internationalen Tochtergesellschaften und komplexen Lieferketten eine Herausforderung darstellt. Die unklare Gesetzeslage erschwert diese Harmonisierung zusätzlich.

Die Verzögerung kann auch das Vertrauen der Stakeholder beeinträchtigen. Investoren und Kunden erwarten zunehmend transparente Nachhaltigkeitsberichte. Unternehmen, die aufgrund der Unsicherheit nur eingeschränkt berichten, könnten das Vertrauen dieser Gruppen verlieren, was sich negativ auf das Unternehmensimage auswirken kann.

Gleichzeitig bietet die Verzögerung Chancen. Unternehmen, die proaktiv handeln und frühzeitig Maßnahmen ergreifen, können sich als Vorreiter positionieren und Wettbewerbsvorteile erzielen. Eine flexible Vorgehensweise und die Implementierung vorläufiger Berichtsstrukturen, basierend auf den ESRS, sind dabei entscheidend. Der Aufbau eines interdisziplinären Teams kann zudem helfen, die neuen Anforderungen effizient umzusetzen.

Welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf Unternehmen in Deutschland?

Ein zentraler Aspekt der CSRD ist die Verpflichtung zur Erfassung und Konsolidierung von Nachhaltigkeitsdaten, was besonders bei internationalen Tochtergesellschaften und komplexen Lieferketten eine Herausforderung darstellt. Die unklare Gesetzeslage erschwert diese Harmonisierung zusätzlich.

Die Verzögerung kann auch das Vertrauen der Stakeholder beeinträchtigen. Investoren und Kunden erwarten zunehmend transparente Nachhaltigkeitsberichte. Unternehmen, die aufgrund der Unsicherheit nur eingeschränkt berichten, könnten das Vertrauen dieser Gruppen verlieren, was sich negativ auf das Unternehmensimage auswirken kann.

Gleichzeitig bietet die Verzögerung Chancen. Unternehmen, die proaktiv handeln und frühzeitig Maßnahmen ergreifen, können sich als Vorreiter positionieren und Wettbewerbsvorteile erzielen. Eine flexible Vorgehensweise und die Implementierung vorläufiger Berichtsstrukturen, basierend auf den ESRS, sind dabei entscheidend. Der Aufbau eines interdisziplinären Teams kann zudem helfen, die neuen Anforderungen effizient umzusetzen.

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Was sind die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren und welche Fristen müssen Unternehmen beachten?

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht befindet sich derzeit in einem fortgeschrittenen Stadium, jedoch sind noch einige wichtige Schritte zu absolvieren, bevor die neuen Regelungen vollständig in Kraft treten.

Zunächst steht die Verabschiedung des endgültigen CSRD-Umsetzungsgesetzes durch den Bundestag und Bundesrat an. Obwohl der ursprüngliche Zeitplan Verzögerungen erfahren hat, wird erwartet, dass das Gesetz bis Mitte 2024 endgültig verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Parallel dazu arbeitet das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) an der Anpassung nationaler Standards, um die neuen Anforderungen der CSRD angemessen abzubilden.

Auf europäischer Ebene sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein zentraler Bestandteil der CSRD-Umsetzung. Diese Standards definieren detailliert, welche Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen künftig berichten müssen. Die endgültige Version der ESRS wird voraussichtlich zeitnah nach der nationalen Gesetzgebung veröffentlicht, sodass Unternehmen ausreichend Zeit haben, sich mit den konkreten Anforderungen vertraut zu machen.

Hinsichtlich der Fristen für Unternehmen gelten folgende Eckdaten:

  • Berichtsperiode 2024: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD erstellen. Dieser Bericht ist in der Regel zusammen mit dem Finanzbericht bis zum Frühjahr 2025 zu veröffentlichen.
  • Berichtsperiode 2025: Alle großen Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen (mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme), sind ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig. Die Veröffentlichung erfolgt entsprechend bis zum Frühjahr 2026.
  • Berichtsperiode 2026: Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie ausgewählte nicht-komplexe Finanzinstitute und Captive Insurance-Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 berichten, mit Veröffentlichung bis zum Frühjahr 2027. Für diese Unternehmen besteht jedoch eine Opt-out-Möglichkeit, die es erlaubt, die Berichterstattung um maximal zwei Jahre zu verschieben.
  • Berichtsperiode 2028: Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die jedoch in der EU tätig sind und bestimmte Schwellenwerte überschreiten, unterliegen ab dem Geschäftsjahr 2028 der CSRD-Berichtspflicht, mit Veröffentlichung bis zum Frühjahr 2029.

Unternehmen sollten diese Fristen sorgfältig beachten und frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen. Dazu gehört die Etablierung geeigneter internen Prozesse und Systeme zur Datenerfassung, die Schulung relevanter Mitarbeitender sowie die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die bestehenden Reporting-Strukturen. Eine enge Beobachtung des weiteren Gesetzgebungsverlaufs und eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den ESRS sind essenziell, um die Compliance sicherzustellen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Durch proaktives Handeln und strategische Planung können Unternehmen die Übergangsphase effektiv nutzen, um robuste Nachhaltigkeitsberichtsprozesse aufzubauen und sich als verantwortungsbewusste Akteure am Markt zu positionieren.

Was sind die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren und welche Fristen müssen Unternehmen beachten?

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht befindet sich derzeit in einem fortgeschrittenen Stadium, jedoch sind noch einige wichtige Schritte zu absolvieren, bevor die neuen Regelungen vollständig in Kraft treten.

Zunächst steht die Verabschiedung des endgültigen CSRD-Umsetzungsgesetzes durch den Bundestag und Bundesrat an. Obwohl der ursprüngliche Zeitplan Verzögerungen erfahren hat, wird erwartet, dass das Gesetz bis Mitte 2024 endgültig verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Parallel dazu arbeitet das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) an der Anpassung nationaler Standards, um die neuen Anforderungen der CSRD angemessen abzubilden.

Auf europäischer Ebene sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein zentraler Bestandteil der CSRD-Umsetzung. Diese Standards definieren detailliert, welche Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen künftig berichten müssen. Die endgültige Version der ESRS wird voraussichtlich zeitnah nach der nationalen Gesetzgebung veröffentlicht, sodass Unternehmen ausreichend Zeit haben, sich mit den konkreten Anforderungen vertraut zu machen.

Hinsichtlich der Fristen für Unternehmen gelten folgende Eckdaten:

  • Berichtsperiode 2024: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD erstellen. Dieser Bericht ist in der Regel zusammen mit dem Finanzbericht bis zum Frühjahr 2025 zu veröffentlichen.
  • Berichtsperiode 2025: Alle großen Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen (mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme), sind ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig. Die Veröffentlichung erfolgt entsprechend bis zum Frühjahr 2026.
  • Berichtsperiode 2026: Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie ausgewählte nicht-komplexe Finanzinstitute und Captive Insurance-Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 berichten, mit Veröffentlichung bis zum Frühjahr 2027. Für diese Unternehmen besteht jedoch eine Opt-out-Möglichkeit, die es erlaubt, die Berichterstattung um maximal zwei Jahre zu verschieben.
  • Berichtsperiode 2028: Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die jedoch in der EU tätig sind und bestimmte Schwellenwerte überschreiten, unterliegen ab dem Geschäftsjahr 2028 der CSRD-Berichtspflicht, mit Veröffentlichung bis zum Frühjahr 2029.

Unternehmen sollten diese Fristen sorgfältig beachten und frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen. Dazu gehört die Etablierung geeigneter internen Prozesse und Systeme zur Datenerfassung, die Schulung relevanter Mitarbeitender sowie die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die bestehenden Reporting-Strukturen. Eine enge Beobachtung des weiteren Gesetzgebungsverlaufs und eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den ESRS sind essenziell, um die Compliance sicherzustellen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Durch proaktives Handeln und strategische Planung können Unternehmen die Übergangsphase effektiv nutzen, um robuste Nachhaltigkeitsberichtsprozesse aufzubauen und sich als verantwortungsbewusste Akteure am Markt zu positionieren.

Welche Chancen und Herausforderungen bringt die CSRD für Unternehmen in Deutschland langfristig mit sich?

Eine der größten Chancen, die die CSRD bietet, ist die Möglichkeit, durch erhöhte Transparenz das Vertrauen der Stakeholder zu stärken. Transparente Berichterstattung über ökologische, soziale und governance-bezogene (ESG) Aspekte kann das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Interessengruppen erheblich steigern. Unternehmen, die sich frühzeitig und umfassend den neuen Berichtspflichten stellen, können sich zudem als Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit positionieren. Dies bietet nicht nur einen Wettbewerbsvorteil, sondern ermöglicht es ihnen auch, ihre Nachhaltigkeitsstrategie glaubhaft zu kommunizieren und ihre Marktposition langfristig zu festigen.

Darüber hinaus eröffnet die CSRD die Möglichkeit, Nachhaltigkeit tief in die Unternehmensstrategie zu integrieren. Unternehmen, die Nachhaltigkeit nicht nur als Berichtsanforderung, sondern als zentralen Bestandteil ihres Geschäftsmodells betrachten, können ihre Resilienz gegenüber zukünftigen Herausforderungen wie Klimawandel und regulatorischen Änderungen erhöhen. Diese Integration kann zudem dazu beitragen, neue Geschäftsfelder zu erschließen und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Zu den größten Herausforderungen gehört die Umfassende Erfassung und Konsolidierung von Nachhaltigkeitsdaten. Die CSRD verlangt von Unternehmen, detaillierte und vergleichbare Daten zu erfassen, die oftmals über die bestehenden Berichtsstrukturen hinausgehen. Besonders komplex wird dies für international tätige Unternehmen mit diversen Tochtergesellschaften und Lieferketten. Die Sicherstellung der Datenqualität und -konsistenz stellt hohe Anforderungen an die IT-Systeme und internen Prozesse.

Ein weiteres Hindernis ist die Fortlaufende Anpassung an sich ändernde Standards. Die CSRD und die damit verbundenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln. Unternehmen müssen bereit sein, ihre Berichtsprozesse regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dies erfordert eine flexible und adaptive Herangehensweise sowie kontinuierliche Investitionen in die Weiterentwicklung der Berichtsstrukturen.

Zudem müssen Unternehmen den Kosten- und Ressourcenaufwand bewältigen, der mit der Umsetzung der CSRD einhergeht. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnte dies eine erhebliche Belastung darstellen, da sie möglicherweise nicht über die gleichen Ressourcen wie große Konzerne verfügen. Hier könnten die Kosten für die Einführung neuer IT-Systeme, Schulungen und externer Beratung erheblich sein.

Welche Chancen und Herausforderungen bringt die CSRD für Unternehmen in Deutschland langfristig mit sich?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive bietet Unternehmen in Deutschland sowohl bedeutende Chancen als auch Herausforderungen, die langfristig ihre Geschäftsstrategien und Marktposition beeinflussen werden.

Eine der größten Chancen, die die CSRD bietet, ist die Möglichkeit, durch erhöhte Transparenz das Vertrauen der Stakeholder zu stärken. Transparente Berichterstattung über ökologische, soziale und governance-bezogene (ESG) Aspekte kann das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Interessengruppen erheblich steigern. Unternehmen, die sich frühzeitig und umfassend den neuen Berichtspflichten stellen, können sich zudem als Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit positionieren. Dies bietet nicht nur einen Wettbewerbsvorteil, sondern ermöglicht es ihnen auch, ihre Nachhaltigkeitsstrategie glaubhaft zu kommunizieren und ihre Marktposition langfristig zu festigen.

Darüber hinaus eröffnet die CSRD die Möglichkeit, Nachhaltigkeit tief in die Unternehmensstrategie zu integrieren. Unternehmen, die Nachhaltigkeit nicht nur als Berichtsanforderung, sondern als zentralen Bestandteil ihres Geschäftsmodells betrachten, können ihre Resilienz gegenüber zukünftigen Herausforderungen wie Klimawandel und regulatorischen Änderungen erhöhen. Diese Integration kann zudem dazu beitragen, neue Geschäftsfelder zu erschließen und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Zu den größten Herausforderungen gehört die Umfassende Erfassung und Konsolidierung von Nachhaltigkeitsdaten. Die CSRD verlangt von Unternehmen, detaillierte und vergleichbare Daten zu erfassen, die oftmals über die bestehenden Berichtsstrukturen hinausgehen. Besonders komplex wird dies für international tätige Unternehmen mit diversen Tochtergesellschaften und Lieferketten. Die Sicherstellung der Datenqualität und -konsistenz stellt hohe Anforderungen an die IT-Systeme und internen Prozesse.

Ein weiteres Hindernis ist die Fortlaufende Anpassung an sich ändernde Standards. Die CSRD und die damit verbundenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln. Unternehmen müssen bereit sein, ihre Berichtsprozesse regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dies erfordert eine flexible und adaptive Herangehensweise sowie kontinuierliche Investitionen in die Weiterentwicklung der Berichtsstrukturen.

Zudem müssen Unternehmen den Kosten- und Ressourcenaufwand bewältigen, der mit der Umsetzung der CSRD einhergeht. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnte dies eine erhebliche Belastung darstellen, da sie möglicherweise nicht über die gleichen Ressourcen wie große Konzerne verfügen. Hier könnten die Kosten für die Einführung neuer IT-Systeme, Schulungen und externer Beratung erheblich sein.

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